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Brandschutzpläne

Brandschutzpläne werden von der Behörde (z.B. Bezirkshauptmannschaft) für Gebäude mit besonderen Gefahren (z.B. Menschenansammlungen, Lagerung von gefährlichen Produkten, usw.) vorgeschrieben.
Davon betroffen sind öffentliche Gebäude und Unternehmensstandorte.

Brandschutzpläne helfen beim Retten von Menschen und Tieren und Schützen von Sachwerten, da diese Pläne vor allem für die Feuerwehren gedacht sind, die im Einsatzfall alle relevanten Informationen herauslesen müssen.
Leider wird diese Planerstellung von einigen Planzeichnern nur nebensächlich gehandhabt und das Ergebnis ist unübersichtlich und entspricht nicht den Richtlinien.

Von uns erstellte Brandschutzpläne sind nach den Richtlinien des vorbeugenden Brandschutz gefertigt.
Weiters werden diese Pläne elektronisch archiviert, damit bei zukünftigen Umbauarbeiten mit kleinem Aufwand wieder ein korrekter Plan erzeugt werden kann.

Fluchtwegpläne

Fluchtwegpläne sind den Brandschutzplänen sehr ähnlich, allerdings ist hier der Fokus auf die Personen gesetzt, die im Gebäude den schnellsten Weg nach außen finden sollen.
Sie sollen an markanten Punkten (z.B. im Stiegenhaus über dem Feuerlöscher) aufgehängt werden.
 

Normen und Richtlinien

  • Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz TRVB O 121
     
  • ÖNORM
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